Das Ingenieurbüro Schwerin unterstützt Sie kompetent bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Unternehmen.
Gerne nehmen wir Ihren Wunschtermin in Ihrem Unternehmen wahr.

Das Arbeitsschutzgesetz:
Kooperationspartner:
BLUME GmbH
 Ingenieurbüro Schwerin
 Dipl. - Ing. Rene Heese
Partner der
GmbH
Disclaimer / Impressum
Referenzen (Zertifikate):
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).

nimmt den Unternehmer gegenüber seinen Mitarbeitern in die Pflicht.

Der §5 des Arbeitsschutzgesetzes gibt vor: